Arbeitsrecht

Rolf Kegel


Die Unübersichtlichkeit des Arbeitsrechts verlangt von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in ihren Verträgen vor allem Klarheit. Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen, ist neben einer besonders umsichtigen Vorgehensweise auch schnelles Handeln gefragt.

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen und Betriebsvereinbarungen sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im gerichtlichen Verfahren, etwa im Kündigungsschutzprozess.

Rechtsanwalt Kegel hat erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht teilgenommen. Er ist Mitglied des Arbeitskreises Arbeitsrecht im Berliner Anwaltsverein.

 

Arbeitsrecht kurz und verständlich

Abfindung

Arbeitnehmerüberlassung - Werkvertrag


Abmahnung

Aufhebungsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag - Entfristungsklage

Befristung einzelner Vertragsbedingungen


Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsschließung bei Coronavirus

Kündigung in der Corona-Krise

Kündigungsschutz

Kündigungsschutz - Sie haben Rechte

Kündigung eines freien Mitarbeiterverhältnisses


Personenbedingte Kündigung

Scheinselbständigkeit - Statusfeststellungsverfahren Folgen fehlerhafter Statuseinordnung

Verhaltensbedingte Kündigung


Unsere neusten Veröffentlichungen

Betriebsschließung bei Coronavirus

BAG stärkt Stellung der Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb


Unzulässige Kürzung von Mindesturlaubsansprüchen nach TVöD


Insolvenz von Schlecker


Musiklehrer - Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter? 

Insolvenzantrag von Schlecker 


Leiharbeitnehmer lösen Beteiligungsrecht des Betriebsrates beim Entleiher aus 


 

BGKW


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